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Allgemeine Geschäftsbedingungen



Vertragsbedingungen für alle Verträge zwischen

Marketing4KMU

Inhaber: Kay Albusberger

Lenbachstrasse 21

15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Telefon: +49-(0)33439-578771

E-Mail: hello@marketing-4-kmu.com


im Folgenden „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden im Folgenden „Auftraggeber“ genannt.



A. Allgemeine Regelungen


§ 1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind. Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


(3) Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gelten diese in der folgenden Reihenfolge: 

-Leistungsbeschreibung mit jeweiligem Angebot

-Einzelvertrag

-AGB


§ 2 Leistungsangebot - Übersicht

Der Auftragnehmer bietet eine Unternehmensberatung mit Schwerpunkt auf Unternehmens- und Marketingberatung für kleine- und mittelständische Unternehmen an. Das Leistungsspektrum umfasst die Beratung zu und Umsetzung von digitalen Marketingkonzepten, die Beratung und Umsetzung zu Videomarketing, Social Media Marketing, die Erstellung von Business Webseiten und Webshops/e-Commerce-Lösungen sowie den Einsatz von Werbetechnik. Zudem bietet der Auftragnehmer Dienste als Hosting Provider an. Die jeweils beauftragten Komponenten ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossen Einzelvertrag. 


§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation des Leistungsspektrums auf der Webseite des Auftragnehmers stellt ausschließlich ein unverbindliches Angebot dar. Ein rechtlich bindendes Angebot ist hiermit nicht verbunden.


(2) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.


(3) Die angebotenen Leistungen können einmalige Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.


(4) Der Vertrag kommt durch Annahme des vom Auftragnehmer überreichten Angebotes zustande. Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer in der Regel ein Angebot in elektronischer Form an seine E-Mail Adresse zugesendet. Das Angebot hat die dort vereinbarte Bindungswirkung. Durch fristgerechte Rücksendung des unterzeichneten Angebotes, kommt ein Vertrag verbindlich zustande.


§ 4 Preise und Zahlungen

(1) Die konkreten Preise ergeben sich ausschließlich aus der zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsbeschreibung und dem individuellen Angebot. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen gültigen Umsatzsteuer. 


(2) Für die Rechnungsabwicklung setzt der Auftragnehmer einen externen Dienstleister ein. Dieser wird als Auftragsverarbeiter für den Auftragnehmer tätig. Eine Weitergabe von für die Abrechnung erforderlichen personenbezogen Daten erfolgt damit auf der Grundlage von Art. 28 DSGVO.


(3) Rechnungen für regelmäßige Dienstleistungen, wie beispielsweise das Webhosting, werden als Jahresbetrag vorab, also zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode, in Rechnung gestellt. Andere regelmäßige Dienstleistungen, wie Beratungsleistungen vor Ort, telefonisch oder remote sowie die Social Media Betreuung werden erst nach Leistungserbringung und zwar im Folgemonat für den vergangenen Monat in Rechnung gestellt.


(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.


(5) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Anbieter berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringende Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.  


(6) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.


(7) Die Rechnung wird dem Auftraggeber in elektronischer Form an seine beim Auftragnehmer hinterlegte E-Mail Adresse versendet. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung.


§ 5 Leistungserbringung

(1) Es gelten die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen. 


(2) Alle Liefer- und Leistungsfristen gelten unter der Maßgabe einer störungsfreien Herstellung und der rechtzeitigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Sie verlängern sich angemessen im Falle von höherer Gewalt, insbesondere bei Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien oder Pandemien.


§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

(1) Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung ist der im Auftrag beschriebene Umfang. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer dafür spätestens zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt eigenverantwortlich in der vereinbarten Form die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und wird - sofern erforderlich - alle technischen Voraussetzungen schaffen und Zugriffe gewähren, die für eine Leistungserbringung des Auftragnehmers erforderlich sind.


(2) Der Auftragnehmer bewahrt die ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß auf und gibt diese dem Kunden nach Beendigung des Auftrages zurück.


(3) Der Auftraggeber wird einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner zur Verfügung steht und befugt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.


§ 7 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Webseite, für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ausschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein.


(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Webseite zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer wird in Bezug auf die Webseite oder einzelne Teile der Webseite keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein grober Verstoß gegen seine Urheberrechtpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann der Auftragnehmer verlangen, dass er im Zusammenhang mit der veränderten Webseite nicht bzw. nicht mehr genannt wird.


(3) Sämtliche an der Webseite oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Webseite entstehenden Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.


(4) Der Auftragnehmer wird als Urheber der Webseite auf derselben genannt.


(5) Der Auftraggeber versichert, dass er bei vorhandener Domain - über welche die zu erstellende Website/Webshop nach Fertigstellung und Onlinestellung erreichbar ist - auch Domaininhaber ist.


(6) Dem Auftraggeber steht im Übrigen das alleinige Recht zu, alle Arbeitsergebnisse, die im Rahmen der Tätigkeit des Auftragnehmers entstehen, ohne sachliche, zeitliche und räumliche Beschränkung zu verwerten oder verwerten zu lassen. Als Arbeitsergebnisse werden alle im Rahmen der Tätigkeit des Auftragnehmers entstehenden Beiträge, Posts, Informationen, Schriftstücke und Dateien angesehen. Zu den Arbeitsergebnissen gehören auch alle vor und während der Vertragserfüllung entstandenen, Dokumentationen, Tests sowie alle sonstigen Schriftstücke und Schriftwerke. Liegt ein Arbeitsergebnis noch nicht in vollständiger fertiger Form vor, so werden auch die jeweiligen Teile als Arbeitsergebnis im Sinne dieses Vertrages angesehen.


(7) Für Arbeitsergebnisse, die gemäß dem Urhebergesetz urheberrechtlich geschützte Werke darstellen, räumt der Auftragnehmer bereits jetzt dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle bekannten Verwertungsarten ein. Hierzu gehört insbesondere das Recht, Abänderungen und Bearbeitungen sowie andere Umgestaltungen vorzunehmen, die Arbeitsergebnisse im Original oder in abgeänderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten und vorzuführen, über Fernleitungen oder auf sonstige Weise drahtlos zu übertragen und zum Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen zu nutzen. Alle Rechte an einer gewerblichen Verwertung des Arbeitsergebnisses stehen dem Auftraggeber zu.


(8) Für die vollständige oder teilweise Ausübung dieses Rechts durch den Auftraggeber bedarf es keiner weiteren Zustimmung seitens des Auftragnehmers.


(9) Der Auftraggeber ist insbesondere befugt, ohne jede weitere Zustimmung durch den Auftragnehmer alle dem Auftraggeber zustehenden Rechte an Arbeitsergebnissen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Rechte einzuräumen. 


(10) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bilder, Videos und andere Medien aus Bilddatenbanken und von Anbietern von Stock Medien zu verwenden. Die Übertragung von Rechten auf den Auftraggeber ist dabei abweichend von den Regelungen in § 7 nur eingeschränkt möglich: 

Bei der Übertragung von Lizenz- oder Nutzungsrechten die der Auftragnehmer aus Bilddatenbanken oder Anbietern von Stock Medien erworben hat, ist eine Rechteübertragung auf den Auftraggeber nur insoweit möglich, wie Lizenz- oder Nutzungsrechte des Auftragnehmers gegenüber der Bilddatenbank bzw. dem Anbieter von Stockmedien bestehen. Es gelten bei der Rechteeinräumung von Lizenz- und Nutzungsrechten aus Bilddatenbanken oder von Anbietern von Stock Medien daher die Vereinbarungen aus dem Vertrag zwischen der Bilddatenbank bzw. dem Anbieter der Stock Medien und dem Auftragnehmer. Lizenz- und Nutzungsrechte können vom Auftragnehmer nur im dort vereinbarten Umfang auf den Auftraggeber übertragen werden. Dem Auftraggeber steht ein Auskunftsanspruch gegen den Auftragnehmer zu. 


(11) Der Auftragnehmer wird als Urheber der Webseite auf derselben genannt, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.


§ 8 Geheimhaltung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts— und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen des Auftraggebers ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.


(2) Vertraulich sind sämtliche Informationen, die zwischen den Vertragsparteien im Rahmen des Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, diese als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind. Dies gilt insbesondere auch für den Inhalt dieses Vertrages und für die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse.


(3) Falls als vertraulich qualifizierte Informationen aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind, verpflichtet sich die vom Beschluss adressierte Partei dazu, die andere Partei unverzüglich zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen.


(4) Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.


§ 9 Datenschutz

(1) Sofern der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages personenbezogene Daten Dritter im Auftrag des Auftraggebers erhebt, verarbeitet oder nutzt, so richtet sich die Verarbeitung nach den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts.


(2) Die zu erstellende Website/Webshop wird bei einem externen Dienstleister gehostet (Hoster). Die personenbezogenen Daten, die auf der zu erstellenden Website/Webshop erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Hierbei kann es sich vor allem um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Website-/Webshopzugriffe und sonstige Daten, die über eine Website/Webshop generiert werden, handeln.


(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer als Hoster erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber dem Auftraggeber gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. 


(4) Der Auftragnehmer wird personenbezogen Daten Dritter nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten aus dem Hosting-Vertrag erforderlich ist.


(5) Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, schließen der Auftraggeber und der Auftragnehmer einen Vertrag über die Verarbeitung im Auftrag.


§ 10 Haftung 

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.


(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Auftragnehmer und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.





B. Spezielle Regelungen



§ 11 Allgemeines

(1) Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber ein Webdesign-Paket an. Dies besteht aus mehreren Komponenten, die im Einzelvertrag konkretisiert werden. 


(2) Sofern das Webdesign Paket die Erstellung von Rechtstexten (Datenschutzerklärung und Impressum) für Webseiten umfasst, schuldet der Auftragnehmer die Einbindung von Mustertexten an der korrekten Stelle auf der Basis der Angaben des Auftraggebers. Bei den vom Aufragnehmer erstellten Mustertexten handelt es sich um generelle Formulierungen, die weder anwaltlich geprüft noch auf den Einzelfall angepasst sind. Der Auftragnehmer schuldet keine rechtlich korrekten Inhalte, muss diese auch nicht bei Dritten auf seine Kosten beauftragen und haftet auch nicht hierfür. Für die Erstellung von inhaltlich korrekten Rechtstexte ist der Auftraggeber verantwortlich.


(3) Umfasst das Webdesign-Paket Beratungsleistungen, so werden diese einzelvertraglich beauftragt. 


(4) Sofern der Auftragnehmer Werkleistungen, wie beispielsweise die Erstellung einer Webseite erbringt, ist maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs und der Kosten das Angebot des Auftragnehmers, das die konkreten Leistungen und deren Preise enthält. 


(5) Sofern der Auftragnehmer eine Domain registriert, werden Kosten hierfür einzelvertraglich vereinbart. Die Domainkosten werden, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, auf der jährlichen Hostingrechnung ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Domaininhaber ist der Auftraggeber. Bei Domainregistrierung über den Auftragnehmer wird dieser die Verfügbarkeit der Wunsch-Domain prüfen. Eine Prüfung auf mögliche Rechtsverletzung Dritter, die in Zusammenhang mit der Registrierung von Domain(s) stehen, ist nicht vereinbart und nicht geschuldet. Es liegt vielmehr im Verantwortungsbereich des Auftraggebers zu prüfen, ob die Wunschdomain frei von Rechten Dritter ist. 


(6) Erbringt der Auftragnehmer Leistungen im Bereich Social Media Marketing, so kann der Auftraggeber zwischen einem Vertrag mit einer Laufzeit oder der Abrechnung auf Stundenbasis wählen. Der jeweilige Stundensatz wird zwischen den Parteien einzelvertraglich vereinbart und versteht sich als Nettopreis zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Bucht der Auftraggeber optional Videobeiträge hinzu, werden diese gesondert nach dem jeweils vereinbarten Preis abgerechnet.


(7) Für die Betreuung vorhandener oder neu zu erstellender Social Media Kanäle fällt eine Einrichtungspauschale an. Diese wird einzelvertraglich vereinbart und deckt die Initialisierungsaufwendungen wie Briefings, Absprache des Kommunikationsstils und der Ausrichtung ab.


(8) Bei allen Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Umfang der Leistungsverpflichtung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.


(9) Der Auftraggeber versichert, dass er Rechteinhaber an von ihm geliefertem Material (Bilddateien, Logos, Texte etc.) ist und dies frei von Rechten Dritter ist (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.


§ 12 Laufzeit und Beendigung

(1) Der Abschluss von Hosting-Verträgen erfolgt, soweit nichts andere vereinbart wird, für die Dauer von 12 Monaten und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Erstlaufzeit oder jeder Verlängerungsperiode von einer der Parteien gekündigt wird. 


(2) Wird zwischen den Parteien ein Social Media Marketing Vertrag mit einer festen Laufzeit geschlossen, so verlängert er sich jeweils um die Dauer der vereinbarten Erstlaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Erstlaufzeit oder jeder Verlängerungsperiode von einer der Parteien gekündigt wird.


(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


(4) Jede Kündigung bedarf der Textform.


(5) Mit Beendigung des Hosting-Vertragsverhältnisses wird die Webseite offline geschaltet. 


(6) Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gehen alle Nutzungsrechte an bereits erstellten Webseiten sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.


§ 13 Pflichten des Auftraggebers bei Webdesign Verträgen 

(1) Kommt der Auftraggeber seinen in den AGB des Auftragnehmers oder im Einzelvertrag festgelegten Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung durch den Auftragnehmer nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung vollständig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe von 80% der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen. Der Auftragnehmer kann seine Leistung bis zur Zahlung zurückbehalten.


(2) Der Auftragnehmer legt das Layout und Design der zu erstellenden Webseite nach bestem Wissen und Gewissen anhand der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen selbst fest. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit vor Vertragsunterzeichnung jedoch spätestens 1 Woche nach Zustandekommen des Vertrages seine Design- und Layoutvorstellungen mittels eines Webseitenkonzeptes schriftlich an den Auftraggeber zu kommunizieren bzw. seine wesentlichen Design- und Umsetzungswünsche sowie ein mögliches Corporate Design/Style Guide an den Auftragnehmer in Schriftform zu übermitteln. Kommt der Auftraggeber dieser Möglichkeit nicht nach und wird auch sonst keine andere schriftliche Einigung getroffen, werden spätere Änderungswünsche insbesondere, was die


-Änderung der Navigation, z.B. nicht im Header sondern als Sidebar-Element und/oder

-die komplette Änderung des Corporate Designs (Farben, Schriftarten, Schriftgrößen) und/oder

-die Änderung des Website/Webshop-Templates


dem Auftraggeber mit einem Stundensatz von 65,00 Euro netto gesondert in Rechnung gestellt. Ausgenommen hiervon sind kleinere Änderungen (z.B. am Text, Farbgebung einzelner Elemente, kleinere Änderungen in der Navigation). 


(3) Für die Durchführung von Hosting-Dienstleistungen schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab.


(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über Störungen bei der Nutzung des Hostings unverzüglich in Kenntnis zu setzen.


(5) Der Auftraggeber versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. 


(6) Wenn und soweit der Auftraggeber den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Zusicherung für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte durch geeignete Maßnahmen zu sperren.


§ 14 Sachmängelgewährleistung bei Hosting

(1) Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 536 ff. BGB).


(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.


§ 15 Sachmängelgewährleistung bei Werkleistungen

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das erstellte Werk (z.B. die Webseite) vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.


(2) Der Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung, wobei er mindestens zwei Versuche hat oder durch Lieferung eines fehlerfreien Werkes (z.B. Programmstandes).


(3) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 12 Monate, für Verbraucher 24 Monate, beginnend mit der vollständigen Abnahme.


§ 16 Abnahme bei Werkleistungen

(1) Der Auftraggeber wird die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Übergabe an ihn prüfen und spätestens 10 Tage nach Übergabe die Abnahme schriftlich dem Auftragnehmer gegenüber erklären, es sei denn das Werk ist mangelhaft. In diesem Fall hat der Auftraggeber den Mangel konkret zu benennen und abschriftlich anzuzeigen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.


(2) Hat der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen die Abnahme ausdrücklich unter schriftlicher Benennung eines konkreten Mangels verweigert, gilt die Leistung des Auftragnehmers als abgenommen.


§ 17 Referenzwerbung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auf seinen sämtlichen Webseiten, auf seinen Social Media Präsenzen, insbesondere aber nicht nur Xing, LinkedIn, Youtube, Vimeo, Google, Facebook und Instagram sowie in Pressemitteilungen als Referenzkunden zu nennen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.


§ 18 Schutzrechtsverletzung

Die Inanspruchnahme des Auftragnehmers durch den Auftraggeber wegen Schutzrechtsverletzungen Dritter scheidet aus, wenn diese daraus resultiert, dass vom Auftragnehmer verfasste Beiträge, Blogs, Post oder sonstige Veröffentlichungen auf der Basis von Angaben und unter Verwendung von Material des Auftraggebers verfasst worden sind.


§ 19 Änderung der AGB

(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, weniger gewichtige Regelungen dieser AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt.


(2) Die geänderten Regelungen werden mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb dieser 15 Tage nach Empfang der E-Mail in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.


§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Er darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.


(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich ihrer Anlagen bedürfen der Schriftform, wobei diese Klausel wiederum nur schriftlich abbedungen werden kann.


(3) Erfüllungsort ist, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, am Unternehmenssitz des Auftragnehmers.


(4) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.


(5) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer der Sitz des Auftragnehmers.


(6) Sollten Teile dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Teile dieser Vereinbarung hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Klausel ersetzt, die ihrerseits dem wirtschaftlichen Zweck des unwirksamen Teiles am nächsten kommt.

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