Der Widerrufsbutton ist Pflicht: Was Online-Shops jetzt wissen müssen

Karolina Lasse • 28. September 2026

Seit dem 19. Juni 2026 gibt es für viele Online-Shops und Unternehmen eine wichtige neue Vorgabe: Verbraucher müssen online geschlossene Verträge auch direkt online widerrufen können. Dafür ist eine sogenannte elektronische Widerrufsfunktion erforderlich.

Das Ziel dahinter ist einfach: Wer einen Vertrag mit wenigen Klicks abschließen kann, soll ihn ebenso unkompliziert wieder widerrufen können.

Zwei Personen sitzen auf einem Sofa, schauen auf ein Smartphone. Auf dem Tisch stehen Kaffeetassen. Im Hintergrund rechts sind drei Produkte aus einem Onlineshop zu sehen.

Was ist der neue Widerrufsbutton?

Der Begriff „Widerrufsbutton“ ist etwas vereinfacht. Tatsächlich schreibt das Gesetz eine elektronische Widerrufsfunktion vor. Diese muss für Verbraucher gut sichtbar, leicht erreichbar und während der laufenden Widerrufsfrist verfügbar sein.

Die Beschriftung muss eindeutig sein. Vorgesehen ist beispielsweise:


„Vertrag widerrufen“


Auch eine andere Formulierung ist möglich, solange für den Nutzer zweifelsfrei erkennbar ist, dass er darüber seinen Vertrag widerrufen kann.


Ein versteckter Link mit Bezeichnungen wie „Kontakt“ oder „Service“ reicht daher nicht aus.

Wer benötigt eine Widerrufsfunktion?

Betroffen sind grundsätzlich Unternehmen, die mit Verbrauchern Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.


Dazu können unter anderem gehören:


  • klassische Online-Shops
  • Anbieter digitaler Produkte und Inhalte
  • Anbieter von Online-Kursen
  • Unternehmen mit Abonnement-Modellen
  • Buchungs- und Bestellplattformen
  • bestimmte Anbieter von Dienstleistungen


Auch ein Vertragsabschluss über eine App, ein Online-Formular oder andere digitale Benutzeroberflächen kann darunterfallen.

Für reine B2B-Angebote besteht die Verpflichtung in der Regel nicht, da Unternehmer normalerweise kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht haben.


Auch wenn über eine Website lediglich Informationen bereitgestellt werden und der eigentliche Vertrag beispielsweise erst telefonisch oder per E-Mail geschlossen wird, kann die Situation anders aussehen.

Wie muss der Widerrufsprozess funktionieren?

Mit einem einzelnen Button ist es nicht getan. Das Gesetz sieht einen mehrstufigen digitalen Ablauf vor.


Nach dem Klick auf die Widerrufsfunktion muss der Verbraucher die Möglichkeit bekommen, die notwendigen Informationen für seinen Widerruf anzugeben. Dazu gehören insbesondere sein Name, Informationen zur Identifizierung des betreffenden Vertrags sowie ein elektronischer Kontaktweg für die Eingangsbestätigung.


Anschließend muss der Widerruf über eine zweite eindeutige Funktion bestätigt werden können. Diese kann beispielsweise mit


„Widerruf bestätigen“


beschriftet sein.


Nach dem Absenden muss das Unternehmen dem Kunden unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung zukommen lassen. Darin müssen unter anderem der Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs dokumentiert sein.

Wo sollte der Widerrufsbutton platziert werden?

Die Widerrufsfunktion muss während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich sein.


Eine Platzierung ausschließlich innerhalb eines Kundenkontos ist daher problematisch. Verbraucher sollten den Widerruf grundsätzlich auch erreichen können, ohne sich zunächst durch mehrere Seiten oder Login-Prozesse arbeiten zu müssen.



In der Praxis bietet sich beispielsweise eine gut sichtbare Platzierung im Footer einer Website oder eines Online-Shops an.

Wichtig ist außerdem, dass die Funktion weder von Pop-ups verdeckt wird noch zwischen anderen Links untergeht.

Was Unternehmen zusätzlich beachten sollten

Nicht für jeden Vertrag besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ausnahmen gibt es beispielsweise bei bestimmten individuell angefertigten oder schnell verderblichen Waren.



Bei der Umsetzung sollten Unternehmen außerdem auf Datenschutz und Barrierefreiheit achten und nur die wirklich notwendigen Daten abfragen. Auch bestehende Rechtstexte wie die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung sollten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Fazit

Der neue Widerrufsbutton soll den Online-Widerruf für Verbraucher deutlich einfacher machen. Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie von der Regelung betroffen sind und ihre Website technisch sowie rechtlich entsprechend anpassen.



Entscheidend ist: Die Widerrufsfunktion muss leicht auffindbar, einfach nutzbar und zuverlässig umgesetzt sein.

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