OS-Plattform wird abgeschaltet – Jetzt Impressum & Rechtstexte aktualisieren

20. August 2025

Die EU stellt die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-/ODR-Plattform) endgültig ein. Für Online-Händler bedeutet das:

alte Hinweise gehören entfernt – aber warum ist das wichtig, und was kommt danach?


Wir erklären Hintergründe, Infos und Handlungsempfehlungen in diesem Beitrag.

1. Was ist die OS-Plattform?

Die ODR-Verordnung (EU Nr. 524/2013) führte 2016 die OS-Plattform ein – ein EU-Portal, über das Verbraucher Beschwerden aus Online-Geschäften unkompliziert einreichen konnten. Der Hinweis darauf war bis dato für B2C-Shops verpflichtend.

2. Warum wird sie eingestellt?


  • Geringe Nutzung: Trotz Millionen Besuchern nur etwa 200 Beschwerden pro Jahr; 2 % der eingereichten Fälle wurden tatsächlich weitergeleitet.


  • Hoher Aufwand: Der Aufwand für Pflege und Betrieb war im Vergleich zum Nutzen zu hoch.


  • Reformbedarf: Angesichts der digitalen Entwicklung soll die ADR-Struktur modernisiert werden.


3. Wichtige Termine:



  • 20. März 2025: Letzter Tag zur Einreichung neuer Beschwerden
  • 20. Juli 2025: Plattform endgültig eingestellt, Daten gelöscht, rechtliche Pflicht entfällt


Änderung Was entfällt Was bleibt bestehen
OS‑Plattform-Hinweis Hinweis & Link im Impressum, AGB, E-Mails entfallen ab 20. Juli 2025 Informationspflichten nach VSBG (z. B. zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren) bleiben bestehen
Beschwerden einreichen Nicht mehr möglich ab dem 20. März 2025 -
Nutzerdaten Alle personenbezogenen Daten werden spätestens am 20. Juli 2025 gelöscht -
Unterlassungserklärung Kündigung empfohlen, wenn noch aktiv und auf OS-Plattform bezogen -

4. Konkrete Handlungsempfehlungen

1.1Frist im Blick behalten:
Entferne den OS-Plattform-Hinweis spätestens am
19. Juli 2025.


2. Rechtstexte anpassen:
Lösche den Satz:

„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du hier findest: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
aus Impressum, AGB, E-Mails und anderen Bereichen.

3. Unterlassungserklärungen prüfen:
Falls du aufgrund der OS-Pflicht eine abgegeben hast, kannst du sie eventuell kündigen.


4. VSBG-Hinweis beibehalten:
Z. B.: „Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.“


5. Dokumentieren:
Notiere dir, wann du die Änderungen gemacht hast, um im Streitfall abgesichert zu sein.

5. Warum schnelles Handeln wichtig ist


  • Das Hinterlassen eines veralteten oder defekten Links kann als irreführende Geschäftspraxis eingestuft und damit abgemahnt werden – mit möglichen hohen Kosten.
  • Mit der Abschaltung fällt eine Bürokratiepflicht weg – aber sie schafft gleichzeitig ein Risiko bei Versäumnissen.
  • Nutze Generatoren, um deine Texte zeitnah und rechtssicher anzupassen.


Fazit:

Die EU-OS-Plattform wird zum 20. Juli 2025 abgeschaltet – mit klar signalisiertem Konsequenz für Online-Händler und Unternehmen: Entferne den Link und Hinweis spätestens bis dahin, sichere deine alten Daten ggf. rechtzeitig, und behalte weiterhin die nationalen Informationspflichten im Blick. Dokumentiere dein Vorgehen und schütze dich dadurch vor Abmahnungen und Rechtsunsicherheiten.

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