Sind E-Rechnungen bald Pflicht für dein Unternehmen?

Charlotte Brückmann • 23. Januar 2025

Verpflichtende E-Rechnungen 2025 - dein Leitfaden

Ab dem 1. Januar 2025 treten in Deutschland neue Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung in Kraft. Diese Änderungen betreffen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). In diesem Beitrag erfährst du, was sich ändert und wie du dich darauf vorbereiten kannst.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist ein Dokument, das in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Ein einfaches PDF-Dokument, das per E-Mail versendet wird, zählt ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als E-Rechnung, da es kein strukturiertes Format besitzt.

Newsbeitrag zum Thema e-Rechnungen Pflicht ab 2025

Welche Änderungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft?

Ab diesem Datum gelten folgende Neuerungen:


  • Empfang von E-Rechnungen: Alle inländischen Unternehmen sind verpflichtet, elektronische Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze entgegenzunehmen und GoBD-konform zu verarbeiten. Dies betrifft insbesondere den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B). 


  • Ausstellung von E-Rechnungen: Die Verpflichtung zur Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen wird schrittweise eingeführt:
  • Ab dem 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro sind verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen.
  • Ab dem 1. Januar 2028: Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen für B2B-Umsätze im Inland ausstellen, unabhängig vom Umsatz. 


Welche Formate sind zulässig?

Die E-Rechnung muss einem strukturierten elektronischen Format entsprechen, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Beispiele für solche Formate sind die XRechnung und das hybride ZUGFeRD-Format. Einfaches PDF oder andere unstrukturierte Formate erfüllen die Anforderungen nicht mehr.

Was bedeutet das für dein Unternehmen?

Auch wenn du ein kleines oder mittelständisches Unternehmen führst, musst du spätestens ab dem 1. Januar 2028 E-Rechnungen ausstellen. Bereits ab dem 1. Januar 2025 bist du verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den technischen und organisatorischen Anforderungen vertraut zu machen und gegebenenfalls deine Buchhaltungsprozesse anzupassen.

Was bedeutet das für dein Unternehmen?

Auch wenn du ein kleines oder mittelständisches Unternehmen führst, musst du spätestens ab dem 1. Januar 2028 E-Rechnungen ausstellen. Bereits ab dem 1. Januar 2025 bist du verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den technischen und organisatorischen Anforderungen vertraut zu machen und gegebenenfalls deine Buchhaltungsprozesse anzupassen.

Ein hilfreiches Tool für die E-Rechnung: sevDesk

Um den Umstieg auf E-Rechnungen zu erleichtern, kannst du ein praktisches Tool wie sevDesk nutzen. Es handelt sich dabei um eine Buchhaltungssoftware, die speziell für kleine und mittelständische Unternehmen entwickelt wurde. Mit sevDesk kannst du E-Rechnungen in den zulässigen Formaten (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) erstellen, versenden und empfangen.
Hier findest du mehr Informationen und kannst das Tool ausprobieren: 
sevDesk

So bist du bestens vorbereitet, wenn die E-Rechnung zur Pflicht wird!

Fazit

Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung dar und bietet Chancen zur Effizienzsteigerung im Rechnungswesen. Indem du dich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereitest, sicherst du die Zukunftsfähigkeit deines Unternehmens und profitierst von den Vorteilen der digitalen Rechnungsstellung.

Weitere Informationen findest du auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

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