ChatGPT im Einsatz – Genial oder Gefährlich?
Der Einsatz von KI-Systemen wie ChatGPT boomt – doch was viele Unternehmer:innen übersehen: Hinter dem smarten Tool steckt eine rechtliche Komplexität, die du nicht unterschätzen solltest. Wer KI professionell nutzt, muss sich künftig an neue Regeln halten – besonders durch die EU-KI-Verordnung, die 2026 in Kraft tritt.
Die neue KI-Verordnung bringt klare Pflichten
Mit dem sogenannten EU AI-Act wird der rechtliche Rahmen für den Umgang mit KI-Systemen neu definiert. Spätestens ab August 2026 müssen Inhalte, die durch KI erstellt wurden, maschinenlesbar gekennzeichnet sein – etwa über Wasserzeichen oder Metadaten. Für die meisten Unternehmen gilt das vorerst nur bei Deepfakes oder öffentlichen Inhalten. Doch wer eigene GPTs mit individuellem Branding anbietet, gilt sogar als Anbieter – und muss hohe Anforderungen an Transparenz, Sicherheit und Dokumentation erfüllen. Besonders in Bereichen wie Bewerbermanagement gilt dann: keine Fehler erlaubt.


Datenschutz und Urheberrecht: Auch mit KI trägst du die Verantwortung
Die DSGVO bleibt auch im KI-Zeitalter relevant. Wenn du ChatGPT über eine API in deine Webseite einbindest, zum Beispiel als Support- oder Chatbot, musst du dies in deiner Datenschutzerklärung erwähnen – und in vielen Fällen auch eine Einwilligung deiner Nutzer:innen einholen. Zudem solltest du keine personenbezogenen Daten in ChatGPT eingeben, sondern auf anonymisierte Informationen setzen.
Auch beim Thema Urheberrecht ist Vorsicht geboten. Die Inhalte, die eine KI generiert, sind rechtlich gesehen nicht geschützt – sie stammen schließlich nicht von einem menschlichen Urheber. Das heißt aber nicht, dass du sie bedenkenlos nutzen kannst. Du bleibst verantwortlich für alles, was du veröffentlichst – auch für Fehler der Maschine.
Fazit: KI ist kein Freifahrtschein
KI kann vieles erleichtern – aber sie entbindet dich nicht von deiner rechtlichen Verantwortung. Wer ChatGPT und ähnliche Tools nutzt, sollte sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – auch dann nicht, wenn der Text von einer Maschine stammt.



